Grundversorger

Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Langenfeld GmbH (Netz) sind gem. § 36 Abs. 2 EnWG die Stadtwerke Langenfeld GmbH (Vertrieb, KunZe).

Die nächste Feststellung erfolgt am 01. Juli 2012.